Prüfungsausschuss

aus dem StugA-Informatik-Wiki

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Der Prüfungsausschuss kümmert sich um Prüfungsangelegenheiten. Wenn die Leute mal langeweile haben entwerfen sie munter Prüfungsordnungen. Dies ist besonders bei der Umstellung auf B.Sc./Ma. oft vorgekommen. Früher hieß der Verein Diplom-Prüfungsausschuss (DPA)

Inhaltsverzeichnis

[X] Studentische Beteiligung

Ja, auch hier darf man seine Meinung kund tun. Allerdings haben die Profs wie in allen uniweiten Gremien die absolute Mehrheit.

Welche Studis sich hier tummeln, steht auf der Aufgaben-Seite

[X] Einspruchsverfahren

Wenn man ein Problem mit einer Prüfung oder Benotung hat, sollte man sich zunächst an den StugA wenden. Der kann in der Regel zu den besten nächsten Schritten raten. Sollte der Schein schon ausgestellt sein, hilft aber meist nur der Weg zum PA. Dazu muss ein schriftlich begründeter Antrag beim Vorsitzenden Martin Gogolla eingehen. Damit sind nicht zwei Sätze auf einer Mensaserviette gemeint, der Text sollte schon den Sachverhalt ausführlich schildern.

Der PA berät dann in der nächsten Sitzung darüber. Zu Beginn kann man dabei anwesend sein und seine Meinung vertreten. Ggf. lädt der PA auch den Prüfer/Veranstalter ein. Die abschliessende Beratung findet dann nur im Kreise der Mitglieder und Vertreter statt.

Sollte der PA den Antrag ablehnen, kann man dagegen wiederum Einspruck beim Widerspruchsausschuss der Uni einlegen (letzte Widerspruchsinstanz der Uni). Entsprechende Ansprechpartner erfahrt ihr in diesem Fall meist automatisch. Sonst kurz bei Martin oder Ute nachfragen. Wenn der PA jetzt aber keinen zu großen Mist gemacht hat, folgt dieser Ausschuss idR dem Bescheid des PA. Im Widerspruchsausschuss sitzen auch Juristen der Uni und so ist dessen Bescheid vor Gericht eher ausfrecht zu halten.

Damit verlassen wir dann auch den Bereich der Uni und es bleibt nurnoch eine Klage vor einem Verwaltungsgericht(?). Da berät einen dann die Sozial- und Bafögberatung (aka Rechtshilfe) des Asta.

[X] Plagiate

Sollten Plagiate bei Abgaben von Übungszetteln entdeckt werden, hat der Lehrende die Verpflichtung, dieses dem Prüfungsamt zu melden und zumindest diesen Zettel, wenn nicht das ganze Modul, mit 5 zu bewerten. Auch dagegen kann ein Student Widerspruch beim PA einlegen (zB wenn nur einer aus der Gruppe abgeschrieben hat, aber alle bestraft werden sollen).

[X] Weblinks

Prüfungsordnungen findet ihr beim Studienzentrum Informatik.

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